Anmerkungen
Was diese Ausschreibungsrichtlinie für Infrarotheizung ist, was nicht, und warum sie notwendig ist.
1. Warum ist diese Ausschreibungsrichtlinie überhaupt notwendig ?
Die „Türwächter der Bauindustrie“, die Architekten und Haustechnik-Ingenieure, ermöglichen einen wesentlich schnelleren und umfassenderen Zugang zum Markt. Da Architekten und Haustechnik-Ingenieure in der Regel wenig bis kein Wissen und praktische Erfahrung mit Infrarotheizungen haben, ist ein lehr- und lernbares System als Beratungsgrundlage notwendig. Dies beinhaltet auch diese Ausschreibungsrichtlinie.
2. Was diese Ausschreibungsrichtlinie ist:
a) Ein standardisiertes System zur Ausschreibung von Infrarotheizungen als Hauptheizung für den Neubau von Wohngebäuden. Das inkludiert auch eine LED Raumbeleuchtung als optionale Zusatzkomponente, als auch das für die Raumbeheizung und Raumbeleuchtung notwendige Smarthome System.
b) Diese Richtlinie basiert auf dem Wissen und der praktischen Erfahrung des Autors als langjähriger Haustechnik-Ingenieur und Heizungsindustrie-Experte.
c) Diese Ausschreibungsrichtlinie für Infrarotheizungen in Wohngebäuden beruht auf folgendem:
#1 Der korrekten Positionierung laut Positionierungsrichtlinie Elektro-Infrarotheizung;
#2 Der für Wohngebäude geltenden Heizlastrichtlinie Elektro-Infrarotheizung;
#3 Der Auslegungsrichtlinie zur Infrarotbeheizung von Wohnräumen;
d) Diese Ausschreibungsrichtlinie ist Schritt#4 für die vom Autor als „5 Schritt Verfahren“ benannte Planungsreihenfolge:
Entwurfsplanung durch Architekten und Haustechnik-Ingenieure:
Schritt #1 Prinzipielle Positionierung von Infrarotheizungen.
Ausführungsplanung durch Architekten und Haustechnik-Ingenieure:
Schritt #2 Modifizierte Heizlastberechnung pro Raum laut.
Schritt #3 Produktneutrale Auslegung jeder Infrarotheizung.
Schritt #4 Ausschreibung für das jeweilige Bauprojekt laut dieser Richtlinie.
Werksplanung durch ausführendes Unternehmen:
Schritt #5 Produktbasierte Auslegung und finale Positionierung pro Raum.
3. Bei dieser Ausschreibungsrichtlinie geht es NICHT…
um die korrekte Positionierung von Infrarotheizungen, oder wie man die Heizlast für infrarotbeheizte Wohnräume berechnet. Es geht hier auch nicht um die korrekte Auslegung für diese Heizgeräte inklusive Zubehör. All dies ist in anderen Richtlinien festgelegt.
Im Buch Haus Bauen, Energieautarkie, Elektroauto entdeckst du was du noch wissen mußt zur Planung von Infrarotheizungen…
Oswald –
Ein Albtraum für einen Planer:
Man soll eine Ausschreibung machen für etwas von dem man nicht wirklich eine Ahnung hat !
Ein Schelm wer denkt daß das vielleicht auch ein Grund für die steigende Anzahl der Baugerichtsprozesse ist 🙂
Aber was weiß ich schon. Ich hab ja bloß 30+ Jahre Erfahrung als Haustechnik-Ingenieur …
Nur Eines weiß ich ziemlich sicher – die Erfahrung der meisten Planer zum Thema „Infrarotheizungen“ liegt zwischen „wenig und 0“.
Genau deswegen gibts jetzt diese Ausschreibungsrichtlinie.
Das Tolle dabei:
Das abgestimmte System von Infrarotheizungen, LED-Raumbeleuchtung und Smarthome-Regelung funktioniert auch OHNE Internet !
Damit die Oma im Notfall nur an einem Rädchen drehen muß damits warm bleibt in der Bude…